Polizei gibt persönliche Daten weiter: Bei Beschwerde ausgeliefert

Eine Beschwerde über den rechten Polizeigewerkschafter Pfalzgraf zeigte: Stets reichte die Polizei die persönlichen Daten an die Polizisten weiter.

Bodo Pfalzgraf spricht, hinter ihm das Logo der DPolG

Gut informiert über politische Gegner: Bodo Pfalzgraf Foto: dpa

BERLIN taz | Die persönlichen Daten von Menschen, die sich bei der Polizei Berlin über rechtsradikale Beamten beschweren, sind bislang umgehend an den betreffenden Polizisten weitergeleitet worden. Diese gängige Praxis in der Berliner Polizei ist durch eine Beschwerde von Christian Storch bekannt geworden. Der Bundestagsmitarbeiter hatte sich im Juni 2020 bei der Polizeipräsidentin Barbara Slowik über den Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft, Bodo Pfalzgraf, beklagt.

Pfalzgraf, langjähriger Chef der populistischen Polizeigewerkschaft DPolG Berlin, stand im Juni 2020 während der großen Black-Lives-Matter-Proteste in der Kritik. Vom offizielle Twitter-Account der DPolG schrieb er in Abgrenzung zum Hashtag #blacklivesmatter der Protestbewegung #Jedeslebenzählt – und nahm damit Anleihen an #alllivesmatter, einem Hashtag, den auch amerikanische Neonazis gerne zur Diskreditierung der Bewegung verwenden. Im Zuge dessen wurde auch thematisiert, dass Pfalzgraf in der Vergangenheit unter anderem Mitglied der rechtsextremen Republikaner war.

Christian Storch findet, dass Polizisten mit rechtsextremer Vergangenheit nichts im Dienst zu suchen hätten. Er sagt: „Mein Ziel ist es nicht, die gesamte Berliner Polizei zu diskreditieren. Im Gegenteil: Ich bin der Überzeugung, dass die meisten Beamten gute Arbeit machen. Aber diejenigen, die einen klaren rechtsextremen Hintergrund haben, sollten ausgeschlossen werden!“ Deswegen habe er einen Beschwerdebrief an die Polizei aufgesetzt.

Die Polizei leitete im Rahmen des Beschwerdevorgangs den Brief ungeschwärzt an Pfalzgraf weiter – mitsamt der persönlichen Adresse, der Handynummer und der Mail-Adresse von Storch. Der ist darüber zutiefst erschüttert: „Es kann doch nicht sein, dass die Daten von Bürgern an Beschwerdeempfänger weitergegeben werden! Meine sensibelsten Daten liegen nun bei einem ehemaligen Mitglied der rechtsextremen Republikaner herum.“

Gesetze nutzen

Dass seine Daten weitergegeben wurden, hat Storch herausgefunden, nachdem er eine erfolgreiche Informationsfreiheitsabfrage zum Vorgang an die Behörde schickte. Diese teilte ihm auf erneute Beschwerde über die Adressweitergabe dann mit, dass dies ein üblicher Vorgang sei und die Vorgehensweise 2015 mit der Datenschutzbehörde abgestimmt worden sei. Zur Bearbeitung von Beschwerden gehöre, dass der Name des Betroffenen sowie der Sachverhalt an den beschuldigten Polizisten mitzuteilen sei – auch weil der Polizist zum Vorgang Stellung nehmen soll:

Etwaige Absprachen seien in der Datenschutzbehörde aber nicht bekannt, so die aktuelle Beauftragte Maja Smoltczyk auf Anfrage der taz. Sie bestätigte Storch, dass die Weitergabe seiner sensiblen Daten unzulässig war. Zwar dürfe die Polizei den Inhalt der Beschwerde ebenso wie Storchs Namen weitergeben, aber Adressdaten, Handynummer und Mail-Adresse nicht. In ihrem Brief an Storch heißt es wörtlich: „Die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten war unzulässig. Dies ist zu bemängeln.“

Die Datenschutzbehörde stellte einen Mängelverstoß im Verantwortungsbereich der Polizei fest und will den Vorgang nun zum Anlass nehmen, den Beschwerdeprozess bei der Polizei Berlin grundsätzlich zu überprüfen. Personenbezogene Daten über den Namen hinaus seien in der Regel unkenntlich zu machen: Ansonsten könnte „die Weitergabe von nicht erforderlichen personenbezogenen Daten von Be­schwer­de­füh­re­r*in­nen eine abschreckende Wirkung haben.“ Es sei zu befürchten, „dass dies künftig Bür­ge­r*in­nen davon abhalten könnte, sich über Fehlverhalten von Mitarbeitenden der Polizei Berlin zu beschweren“, so Smoltczyk. Ähnliche Beschwerden wie von Storch habe es bislang aber nicht gegeben.

Praxis geändert

Die Datenschutzbehörde erwarte, dass die Polizei sich von nun an datenschutzkonform verhalte. Die Polizei habe gegenüber der Behörde angekündigt, die entsprechende Geschäftsanweisung für Beschwerden zu überarbeiten. Künftig sollen nur noch Namen und Sachverhalt bei Beschwerden weitergegeben werden, nicht jedoch Mail-Adressen, Wohnanschrift und Mobilfunknummer. „Diese Rechtsauffassung der Datenschutzbeauftragten wird bei der Neufassung der internen Regelung berücksichtigt und bereits jetzt umgesetzt“, heißt es.

Storch überlegt, gegen den festgestellten Datenschutzverstoß Klage einzureichen. Zudem hat er noch eine erneute Informationsfreiheitsabfrage gestellt zum Austausch zwischen Polizei und Datenschutzbehörde.

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