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Polizei darf auch mal bummeln

Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine Klage von Neonazis gegen einen Polizei-Einsatz bei einer Demonstration in Bad Nenndorf abgewiesen. Das Gericht entschied, dass der Einsatz im August 2013 „noch rechtmäßig“ war. Der Kläger, ein seit Jahren aktiver Neonazi, war der Ansicht, dass eine Blockade von Gegnern einer Neonazi-Veranstaltung zu spät aufgelöst worden war. Infolge der Verzögerung fiel die Kundgebung vor dem Wincklerbad aus, weil die Rechtsextremisten schon kurz darauf mit dem Zug abreisen mussten. 600 Menschen hatten sich gegen ihre als „Trauermarsch“ bezeichnete Demonstration zur Wehr gesetzt.  (dpa)