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Polizei darf Radarwarngeräte sicherstellen

München (dpa) – Radarwarngeräte dürfen nach einem unanfechtbaren Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) von der Polizei sichergestellt und sogar vernichtet werden, ohne den Eigentümer zu entschädigen. Darauf hat das Münchener Polizeipräsidium gestern hingewiesen. Der Kläger war den Angaben zufolge im vergangenen Januar von einer Funkstreife angehalten worden, weil er die vorgeschriebene Geschwindigkeit um 60 Prozent überschritten hatte. Er hatte einen eingeschalteten Radarwarner dabei, den die Beamten sicherstellten. Gegen einen Beschluß des VG München, der dieses Vorgehen rechtfertigte, erhob der Mann Beschwerde (Az.: 24 ZS 98 1588 vom 23.7).

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