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Archiv-Artikel

EU-GERICHT ZU DEUTSCHLANDS REGELN: „DISKRIMINIEREND“ Polen und Türken sollen es leichter haben

FRANKFURT AM MAIN/LUXEMBURG | Deutschland muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Hürden für die Beschäftigung polnischer Arbeitnehmer weiter senken. Der Gerichtshof in Luxemburg erklärte die Regeln für Verträge mit polnischen Subunternehmern für diskriminierend. Nach deutschem Recht dürfen nur einheimische Auftraggeber mit polnischen Unternehmen Verträge schließen, die eine vorübergehende Beschäftigung polnischer Arbeitnehmer in Deutschland erlauben. Zulässig hingegen sei, dass die Entsendung polnischer Arbeitnehmer in deutsche Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit ganz verboten ist.

Außerdem erleichterte der europäische Gerichtshof den in Deutschland aufgewachsenen Türken die Rückkehr nach Deutschland. Sie dürfen auch allein wieder nach Deutschland kommen, um hierzulande zu arbeiten. Voraussetzung ist, dass sie in Deutschland eine Berufsausbildung abgeschlossen und ihre Eltern mindestens drei Jahre rechtmäßig hierzulande gearbeitet haben. Die Arbeit in Deutschland setze ein Aufenthaltsrecht voraus. (apn, afp)