Polen, Ungarn und Tschechien: EU leitet Verfahren wegen Flüchtlingen ein
Die im September 2015 vereinbarte Verteilung sei eine rechtlich verbindliche Entscheidung, sagte EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos. Die drei Länder hätten seit mehr als einem Jahr nichts in der Hinsicht unternommen.
Dem damaligen Beschluss der Mehrheit der EU-Staaten zufolge sollen insgesamt 160.000 Flüchtlinge aus Italien und Griechenland in andere Mitgliedsländer verteilt werden. Bisher wurden 20.869 Menschen in andere EU-Staaten gebracht. Ungarn und die Slowakei haben gegen den Beschluss vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg geklagt. (rtr)
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