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Pflugradt vor Gericht

■ Prozeß wegen voreiligen Plakatierens für die CDU

März 1995 – zweieinhalb Monate vor der Bürgerschaftswahl hatte in Bremen die heiße Phase des Wahlkampfs begonnen. Auf 2.200 Stellschildern hatte die SPD ihren Kopf Klaus Wedemeier mit dem Untertitel „Kompetenz mit Namen“ an den Straßen postiert, 1.000mal die CDU ihren Ulrich Nölle. Doch die Propaganda mit den bunten Bildern war noch gar nicht erlaubt. Erst acht Wochen vor dem Wahltermin, so sieht es das Gesetz vor, dürfen die Parteien ihre Pappnasen in den Wind stellen.

Das Stadtamt reagierte damals schnell und korrekt: 1.000 Mark Bußgeld – der nach dem bremischen Landesstraßengesetz höchste zulässige Betrag – für die SPD, 400 Mark für die CDU. Doch während die GenossInnen die Rechnung prompt beglichen, hat die CDU damals Einspruch eingelegt. Und so muß sich heute das Amtsgericht mit dem Fall befassen.

Vor Gericht steht als damals verantwortlicher CDU-Landesgeschäftsführer der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Helmut Pflugradt. Er lehnt das Bußgeld ab, weil die CDU mit den verfrühten Nölle-Plakaten damals lediglich der SPD nachgezogen hatte. Und außerdem hatte die CDU eine Genehmigung. Auf 1.000 Stellschildern durfte danach für eine Veranstaltung mit Spitzenkandidat Nölle am 15. März im Konsul-Hackfeld-Haus geworben werden.

Dumm nur, daß dieser Hinweis auf vielen Stellschildern fehlte. Und daß sie auch nach dem 15. März bis zum Beginn der legalen Wahlkampfphase am 20.3. einfach stehenblieben. „Das Bußgeld war fällig, weil die Ermahnungen bei früheren Wahlen offenbar nichts genutzt hatten“, meint der Leiter des Stadtamtes, Hans-Jörg Wilkens. Alle anderen Parteien hätten sich schließlich an die Acht-Wochen-Frist gehalten. Da wäre es von der CDU „schon vernünftiger gewesen, so wie die SPD gleich zu zahlen“. Ase

Der Prozeß findet heute um 10 Uhr im Amtsgericht, Saal 351, statt.

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