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„Pflichten gröblichst verletzt“

■ Ein Mammutprozeß nähert sich seinem Ende: Staatsanwaltschaft beantragt drei Jahre Haft und 16.000 Mark Geldstrafe für den ehemaligen Finanzstaatssekretär Schackow

Moabit. Im Korruptionsprozeß gegen den früheren Finanzstaatssekretär Schackow hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht gestern drei Jahre Haft wegen Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung beantragt. Schackow soll außerdem 16.000 Mark Geldstrafe zahlen. Adolf Balsek als ehemaliger Geschäftsführer der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land ist laut Anklagevertretung ebenfalls dieser Delikte überführt. Es wurden vier Jahre Haft sowie 64.000 Mark Geldstrafe gefordert. Für Gerd Benger, ebenfalls Ex-Geschäftsführer der Stadt und Land, wurde eine Geldstrafe von 90.000 Mark wegen Untreue und Bestechlichkeit beantragt. Die Staatsanwaltschaft folgte im wesentlichen den Aussagen des inzwischen wegen Bestechung zu fünf Jahren Haft verurteilten Münchner Baubetreuers und Hauptbelastungszeugen Bertram. Schackow und Blasek hatten Kenntnis von unberechtigten Provisionen von mehreren Millionen Mark im Zusammenhang mit Bertrams Bauprojekten. Blasek habe als Amtsträger 260.000 Mark Bestechungsgeld von dem Bauunternehmer erhalten. Schackow habe Beteiligungen von Bertram beim Kauf eines Serienhauses in Österreich verlangt. Als erwiesen sieht die Anklagevertretung auch eine Forderung Schackows in Höhe von drei Millionen Mark gegenüber dem Münchner an. Die Staatsanwaltschaft betonte in ihrem Plädoyer, daß Schackow als ein Mann in hoher Position und mit großer Verantwortung seine Pflichten gröblichst verletzt habe. Betont wurde außerdem, daß der Angeklagte als höchster Finanzbeamter Berlins nicht steuerehrlich gewesen sei. Blasek hatte eingeräumt, rund 220.000 Mark von Bertram angenommen zu haben. Die Verteidigung hatte ein Gutachten vorgelegt, daß dies nicht als Amtsträger geschehen sei. Demgegenüber argumentierte die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte habe sehr wohl ein Unrechtsbewußtsein gehabt, sonst hätte er das Geld „nicht unter seinem Bett verstecken müssen“. Gerd Benger wurde als Mitläufer bezeichnet, der zu allem geschwiegen habe.

dpa/taz

Am 29. Mai beginnen die Schlußvorträge der Verteidigung.

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