: Pfleglich klagen
„Pflegefälle, die ärztlich verschriebene Hilfsmittel wie Rollstühle, Ernährungspumpen oder Dekubitusmatrazen von den Kassen nicht mehr bezahlt bekämen, sollten auf jeden Fall klagen“, meint Jens Stappenbeck, Geschäftsführer der Hamburgischen Pflegegesellschaft (HPG). Eine Expertentagung zu dem Thema befasste sich gestern mit fünf Bundessozialgerichtsurteilen aus dem Jahr 2000. Damals wurde beschlossen, dass die Krankenkassen nur noch Heimbewohnern, die das Pflegeheim alleine oder mit Hilfe von Verwandten verlassen, einen Rollstuhl bezahlen müssen. Rollstühle für Pflegefälle, die nicht mehr das Heim verließen, müssten hingegen seitens der Pflegeversicherung und des Kranken selbst beglichen werden. Außerdem, so der Vorwurf der HPG, würden die Kassen seither das Rollstuhlurteil auf andere Hilfsmittel ausdehnen.
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