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Pflegeversicherung

Hamburger, die ihren Antrag auf Leistungen nach dem neuen Pflegeversicherungsgesetz erst nach dem 31. Januar eingereicht haben, müssen bei der Unterstützung mit erheblichen Zeitverzögerungen rechnen und werden das Geld für die häusliche Pflege nicht schon ab 1. April erhalten. Das erklärte der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, Jörg Sträter, gegenüber der „Welt am Sonntag“. Einen Monat vor dem Start der neuen Pflegeleistungen gebe es in der Hansestadt einen regelrechten Antragsstau. Auch mit der Hilfe zusätzlicher Gutachter könne die durchschnittliche Bearbeitungszeit von sechs Wochen pro Antrag nicht mehr eingehalten werden.

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