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Pflege ist im Kasten

■ Welcher Feiertag fällt?

Bonn (dpa/AFP) – Der Kompromiß von Koalition und SPD zur Pflegeversicherung ist gestern im Bundestag mit überwältigender Mehrheit angenommen worden. In der Debatte wurde der Kompromiß von Rednern der beteiligten Parteien als „gutes Ergebnis“ und Erfolg für die Demokratie gewürdigt. Gegen wenige Stimmen von PDS und Bündnis 90/Grünen billigte das Parlament einen Entschließungsantrag, der am Vortag im Vermittlungsausschuß angenommen worden war. Der Bundesrat wird am kommenden Freitag über den Kompromiß abstimmen. Der Gesetzestext wird die Parlamente erst nach der Osterpause beschäftigen.

Unklar ist noch, welcher Feiertag fallen soll. Nur Bayern hat bereits erklärt, daß es auf keinen freien Tag verzichten wird. Dafür müssen die Arbeitnehmer dort die vollen Kosten tragen. In der Vereinbarung zur Pflegeversicherung sind die Länder aufgerufen, einen Feiertag zu streichen, der stets auf einen Werktag fällt. Diese Voraussetzungen erfüllen der Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag, Christi Himmelfahrt und der Buß- und Bettag.

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