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Pfiffe bei Verdi-Oper / Künstlersozialversicherung: BSG-Urteil

In der Mailänder Skala wurde die Premiere der Verdi-Oper „Louise Miller“ durch Krawalle, Pfiffe und obszöne Gesten aus dem Publikum gestört. Presseberichten zufolge hatten rund 40 Opernbesucher gleich nach dem Öffnen des Vorhangs damit begonnen, lautstark ihr Mißfallen über die blonde Operndiva Katia Ricciarelli kundzutun, die nach vierjähriger Abwesenheit erstmals wieder auf der Bühne der Skala präsent war. „Sie sind ja für das Ausbuhen bezahlt worden“, richtete sich ein Opernbesucher entrüstet an die Krawallmacher. „Na und?“ entgegnete einer der Protestierenden, „die da oben wird ja für ihr Geheule auch bezahlt.“ Die Opernpremiere artete schließlich in ein wildes Durcheinander aus. Ein Grund für den Tumult dürfte der Lebenswandel von Katia Ricciarelli sein. Opernpuristen werfen der Ehefrau des prominenten Showmasters Pippo Baudo vor, daß sie regelmäßig die Klatschspalten der Sensationspresse füllt. Pippo Baudo, dem sizilianische Vorfahren nachgesagt werden, hielt am Premiereabend sein Temperament ebensowenig zurück, er beschimpfte die Opernbesucher als „Scheißpublikum“. Beim Verlassen der Skala gab er einem jungen Mann einen Fußtritt. Die italienische Presse reagierte auf den Tumult in der Mailänder Skala genüßlich mit großen Schlagzeilen. Katia Ricciarelli kündigte an, daß sie die Bühne der Skala nicht mehr betreten werde. Sie wird für die Verdi-Oper wohl durch die junge amerikanische Sängerin Kallen Esperian ersetzt.

Das Bundessozialgericht in Kassel hat in mehreren Musterprozessen entschieden, daß Theater und selbständige Orchester für ihre Beschäftigten Abgaben zur Künstlersozialversicherung entrichten müssen. Das gilt auch für Musikschulen sowie für Volksbildungswerke der öffentlichen Hand, die Konzerte veranstalten und dafür den Musikern Honorar zahlen. Dagegen brauchen die Filmtheater nach der höchstrichterlichen Feststellung keine Abgaben zu entrichten, weil sie keine eigenständigen künstlerischen Leistungen in Anspruch nehmen. Vom Bundessozialgericht wurden deshalb in allen Prozessen die Klagen gegen die Künstlersozialversicherungskasse abgewiesen. Die entgegengesetzte Rechtsprechung des Landessozialgerichts von Nordrhein-Westfalen wurde vom Bundessozialgericht aufgehoben. Aktenzeichen: Bundessozialgericht 12 RK 1/86, 15/87 sowie 8/88 und 38/88.

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