■ Pfeifen gefährdet die Sicherheit: Ruhe am Tor!
„Tatsächlich ist die ,Neue Wache‘ von Ihnen als Ort für Ihre Zwischenkundgebung vorgesehen und soll offensichtlich dazu dienen, dort die geistigen und logistischen Voraussetzungen für die zuvor erwähnten Störaktionen zu schaffen.
Bei dem von der Bundesregierung zu Ehren der alliierten Streitkräfte anläßlich ihres Abzuges vom Staatsgebiet des wiedervereinigten Deutschlands veranstalteten Großen Zapfenstreich handelt es sich um einen Staatsakt von herausragender staats- und völkerrechtlicher Bedeutung, der die nationalen und internationalen Belange des Staatswesens Bundesrepublik Deutschland in besonderer Weise berührt (letzter Akt vor der Wiedererlangung der völligen Souveränität). Störungen jeglicher Art, insbesondere akustischer Natur vermittels technischer Lärminstrumente sowie durch den menschlichen Körper verursachte, nämlich das Pfeifen, Grölen, Johlen, Schreien, Singen usw., begründen eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Der Natur und dem Wesen des Großen Zapfenstreichs nach sind SCHWEIGEN, INNERE SAMMLUNG, ANDACHT, RESPEKT und EHRERBIETUNG (sic!, Anm. d. Red.) immanent.
Akustische Störungen jeder Art verletzen den Kern- und Wesensbereich des Großen Zapfenstreichs unmittelbar und derart nachdrücklich, daß dies im Ergebnis dem Abbruch der Zeremonie gleichkommt. Eine Schweigeminute, in welcher nicht geschwiegen wird, ist keine solche.“ [Ruhe vor Rühe! d.L.]
Wörtliche Begründung des ordnungsbehördlichen Staatsschutzes der Polizei, mit der die geplante Demonstration gegen den Zapfenstreich der Bundeswehr am Brandenburger Tor untersagt wurde
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