: Pfarrer darf zur Verweigerung aufrufen
Berlin (dpa) – Ein Berliner Amtsgericht hat gestern einen katholischen Priester vom Vorwurf zur Anstiftung zur Fahnenflucht freigesprochen. Der 62-jährige Geistliche aus Limburg an der Lahn hatte im April 1999 einen an die Soldaten der Bundeswehr gerichteten Appell unterzeichnet, sich nicht am Kosovo-Einsatz der Nato zu beteiligen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Staatsanwaltschaft hatte 5.000 Mark Geldstrafe für den gebürtigen Niederländer verlangt. Der Priester hatte es als seine moralische Verpflichtung bezeichnet, den in der taz veröffentlichten Aufruf zu unterschreiben.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen