: Peter Singer, Bioethiker
Der australische Philosoph Peter Singer wird hierzulande seit Jahren daran gehindert, seine Thesen zu ethischen Grenzfragen öffentlich zu vertreten. Wo auch immer der „Bioethiker“ sich ansagt, sehen sich die Veranstalter massiven Drohungen von Behindertengruppen und Antifa-Aktivisten ausgesetzt. Der Rowohlt Verlag zog unter solchen Drohungen vor Jahren einen bereits angekündigten Titel zurück. Das Buch erschien dann in dem kleinen Erlanger Fachbuchverlag Harald Fischer („Muß dieses Kind am Leben bleiben? Das Problem schwerstbeschädigter Neugeborener“, 317 Seiten, 38 DM, 1993).
In der vergangenen Woche war Singer nach Deutschland gekommen, um an einem wissenschaftlichen Kongreß in Heidelberg teilzunehmen und um ein neues Buch vorzustellen. In Heidelberg hatte man ihn unter Druck der Aktivisten wieder ausgeladen, so blieben nur einige Pressetermine anläßlich der Präsentation seines neuen Werks, das sich mit allgemeinen ethischen Fragen beschäftigt („Wie sollen wir leben? Ethik in einer egoistischen Zeit“, 260 Seiten, geb., 39,80 DM. Harald Fischer Verlag, Erlangen 1996). Dies war uns Gelegenheit, Singer mit einigen Einwänden gegen seine Definition des Personenbegriffs, des Lebensrechtes schwerstbeschädigter Neugeborener und mit den Aporien des utilitaristischen Glücksbegriffs zu konfrontieren.
In der taz vom Mittwoch, dem 7. Mai, hat der deutsche Rechtsphilosoph und Medizinethiker Reinhard Merkel sich bereits zum Streit um Singers Thesen geäußert: Er kritisierte Singers Behauptung, man könne erst einen Monat nach der Geburt von einem „subjektiven Lebensinteresse“ und also auch Lebensrecht des Neugeborenen sprechen. taz
Foto: Joachim Stark
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