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Pech für Bank

Zerreißt ein Gläubiger die Urteils-Urkunde, mit der er seine Schulden eintreiben kann,verliert er automatisch seine Ansprüche gegenüber dem Schuldner. Dies geht aus einem gestern veröffentlichten Beschluss des Schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts vor (AZ. 16 W 169/99). In dem zu Grunde liegenden Verfahren wollte eine Bank nach 26 Jahren eine Zwangsvollstreckung vornehmen lassen – die Urteils-Urkunde war jedoch in der Zwischenzeit vernichtet worden.

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