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Patient getötet - schuldunfähig

Frohnau. Aus Mitleid hatte ein 24jähriger Patient in der Westberliner Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik im Juli 1988 einen Mitpatienten in der Badewanne ertränkt. Nach einer Entscheidung des Landgerichts vom Montag ist der seit mehreren Jahren psychisch kranke Mann schuldunfähig und daher nicht wegen Totschlags zu bestrafen. Der Mann wurde seit 1986 in der Klinik behandelt. Wie das Opfer litt auch der Angeklagte unter einer Psychose. Nach seinem früheren Geständnis vor der Polizei hatte der Beschuldigte gerade selbst gebadet, als der 46jährige Mitpatient in die noch gefüllte Badewanne gesprungen sei. In Selbstmordabsicht habe der Mann demnach mehrfach versucht, seinen Kopf unter Wasser zu halten. Der Versuch mißlang, da es aufgrund von Reflexen unmöglich ist, sich bei Bewußtsein zu ertränken. Nach Ausführungen des Richters habe der Beschuldigte dem Mitpatienten helfen wollen. Er habe den Mann solange unter Wasser gedrückt, bis er sicher gewesen sei, daß er ertrunken war.

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