piwik no script img

Passivraucherin erhält hohe Entschädigung

Ein australisches Gericht hat den Arbeitgeber einer Nichtraucherin in einem richtungsweisenden Urteil zu Schadensersatz von 85.000 Dollar (rund 100.000 Mark) verurteilt, weil sie zwölf Jahre lang den Tabakrauch ihrer Kollegen einatmen mußte. Das Gericht schloß sich der Ansicht der 64jährigen Klägerin Liesel Scholem an, daß das Passivrauchen ihre Asthmaerkrankung verschlimmert und zu einer Lungenerweiterung (Emphysem) geführt habe. Ihr Arbeitgeber ist die Gesundheitsbehörde des australischen Staates Neusüdwales. Verschiedene Anti-Raucher-Organisationen begrüßten das Urteil. Psychologin Scholem hatte vor Gericht geltend gemacht, daß die Gesundheitsbehörde erst 1983 das Rauchen für Mitarbeiter und Patienten eingeschränkt und 1986 dann völlig verboten habe. Frau Scholem äußerte sich zufrieden über das Urteil und sprach die Hoffnung aus, daß künftig das Rauchen in Restaurants und anderen geschlossenen Gemeinschaftsräumen verboten werde.(Foto: Volker Derlath)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen