Partysängerin wegen Nazigruß verurteilt: Schlau war's nicht, auch nicht geil
Keine „neutrale Bewegung“: Weil sie während eines Konzerts den Hitlergruß zeigte, muss Partysängerin Melanie Müller 80.000 Euro zahlen.
Müller trat im September 2022 in Leipzig als Sängerin vor einer Rockergruppierung auf, die nach den Worten von Richter Lucas Findeisen dem rechten Milieu zuzuordnen ist. Auf der Bühne soll sie mehrfach den rechten Arm gehoben haben. Aus dem Publikum seien mehrfach Naziparolen gerufen worden, Müller habe zudem wiederholt „Zickezacke“ gerufen, was vom Publikum mit „Heil, Heil, Heil“-Rufen beantwortet worden sei.
Die Ermittlungen waren durch ein Video angestoßen worden, in dem Müller zu sehen war, wie sie während des Auftritts mehrmals den rechten Arm in die Höhe schnellen ließ, was an den Hitlergruß erinnerte.
Müller, die bürgerlich Melanie Blümer heißt, bestritt die Vorwürfe. Gegenüber Medien sagte sie, dass diese Geste seit Jahren Teil ihres Bühnenauftritts sei. Auch habe die Handbewegung keinen rechtsradikalen Hintergrund. In einem Statement teilte sie damals mit, „mit Rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut nichts am Hut“ zu haben.
Richter gnadenlos
Da bei Müller außerdem 0,69 Gramm Kokain und eine Ecstasy-Tablette gefunden wurden, wurde sie außerdem wegen Besitzes von Betäubungsmitteln schuldig gesprochen.
Mit dem Urteil ging das Gericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die lediglich eine Geldstrafe von 5700 Euro gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte auf einen Freispruch und argumentierte, die anheizende Geste für das Publikum sei eine neutrale Bewegung beim Singen auf der Bühne gewesen, die nicht verboten sei.
Die Sängerin hatte in den vergangenen zehn Jahren Realityshows im Fernsehen wie das „Dschungelcamp“ und „Big Brother“ gewonnen. Heute tritt sie als Sängerin auf – unter anderem auf Mallorca mit Textzeilen wie „Wer sich nicht erinnert, war nicht dabei; schlau war's nicht, aber trotzdem geil“ und „Ich blas', blas', blas' dir den Schaum vom Bier“.
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