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Partysängerin wegen Nazigruß verurteiltSchlau war's nicht, auch nicht geil

Keine „neutrale Bewegung“: Weil sie während eines Konzerts den Hitlergruß zeigte, muss Partysängerin Melanie Müller 80.000 Euro zahlen.

Ballermann-Sängerin Melanie Müller und ihr rechter Arm am Freitag am Amtsgericht Leipzig Foto: dpa

Leipzig afp | Die Ballermann-Sängerin Melanie Müller soll wegen Zeigens des Hitlergrußes mehrere zehntausend Euro Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht Leipzig sprach die 36-Jährige am Freitag des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig und verurteilte sie zu insgesamt 80.000 Euro (160 Tagessätze à 500 Euro) Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Müller trat im September 2022 in Leipzig als Sängerin vor einer Rockergruppierung auf, die nach den Worten von Richter Lucas Findeisen dem rechten Milieu zuzuordnen ist. Auf der Bühne soll sie mehrfach den rechten Arm gehoben haben. Aus dem Publikum seien mehrfach Naziparolen gerufen worden, Müller habe zudem wiederholt „Zickezacke“ gerufen, was vom Publikum mit „Heil, Heil, Heil“-Rufen beantwortet worden sei.

Die Ermittlungen waren durch ein Video angestoßen worden, in dem Müller zu sehen war, wie sie während des Auftritts mehrmals den rechten Arm in die Höhe schnellen ließ, was an den Hitlergruß erinnerte.

Müller, die bürgerlich Melanie Blümer heißt, bestritt die Vorwürfe. Gegenüber Medien sagte sie, dass diese Geste seit Jahren Teil ihres Bühnenauftritts sei. Auch habe die Handbewegung keinen rechtsradikalen Hintergrund. In einem Statement teilte sie damals mit, „mit Rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut nichts am Hut“ zu haben.

Richter gnadenlos

Da bei Müller außerdem 0,69 Gramm Kokain und eine Ecstasy-Tablette gefunden wurden, wurde sie außerdem wegen Besitzes von Betäubungsmitteln schuldig gesprochen.

Mit dem Urteil ging das Gericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die lediglich eine Geldstrafe von 5700 Euro gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte auf einen Freispruch und argumentierte, die anheizende Geste für das Publikum sei eine neutrale Bewegung beim Singen auf der Bühne gewesen, die nicht verboten sei.

Die Sängerin hatte in den vergangenen zehn Jahren Realityshows im Fernsehen wie das „Dschungelcamp“ und „Big Brother“ gewonnen. Heute tritt sie als Sängerin auf – unter anderem auf Mallorca mit Textzeilen wie „Wer sich nicht erinnert, war nicht dabei; schlau war's nicht, aber trotzdem geil“ und „Ich blas', blas', blas' dir den Schaum vom Bier“.

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3 Kommentare

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  • Erstaunlich ist, daß Höcke, dessen Aktionen eindeutig politisch motiviert sind, mit 100 Tagessätzen davonkommt. In wieweit die Höhe der Tagessätze (und damit die Geldstrafe von 80.000 zu 13.000) angemessen ist kann ich nicht beurteilen

  • Gutes Urteil! Und gut, dass das Heben des rechten Arms in diesem Fall nicht als Satire aufgefasst wird...

  • Ein erstaunliches Urteil - gegen Rechtsdrall. Das kennt man sonst eher gegen linke Zeitgenoss*innen