: Partner muß blechen
Das Einkommen eines Partners in einer eheähnlichen Beziehung kann bei der Berechnung der Arbeitslosenhilfe berücksichtigt werden. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht (BVG) entschieden. Die in derartigen Fällen eingeräumten Freibeträge müßten allerdings laut BVG angehoben werden. Das Hamburger Arbeitsamt kündigte an, alle 17000 Arbeitslosenhilfeempfänger zu überprüfen. Denn: „In der überwiegenden Zahl der Fälle wird die Leistung ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen eines Partners gewährt, so eine Arbeitsamtssprecherin.“
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