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Parteivermögen gesucht

■ Treuhand setzt Belohnung aus

Berlin (taz) – Geld muß man ausgeben, um an Geld zu kommen. Die unabhängige Kommission, die die Vermögen der Parteien und der Massenorganisationen der Ex- DDR treuhänderisch verwaltet, hat gemeinsam mit der Berliner Treuhandanstalt eine Belohnung für all diejenigen ausgelobt, die zur Auffindung bisher unbekannten DDR-Parteivermögens beitragen. Den Tipgebern winkt ein ordentlicher Batzen Geld. Überschreitet der sichergestellte Vermögenswert die Tausend-Mark-Grenze, dann erhält der Hinweisgeber drei Prozent des Betrages. Höchstmögliche Belohnung: fünf Millionen Mark.

Um potentiellen Informanten das Angebot auch schmackhaft zu machen, wurden bundesweit, aber ebenso in Österreich und der Schweiz, Anzeigen in den diversen Printmedien geschaltet. (Blättern Sie um.) Belohnungen sind ein „normales Ermittlungsmittel“, erklärte gestern der Vorsitzende des Sekretariats der unabhängigen Kommission, Christian Hammerstein. Daß sie in diesem Falle etwas höher als gewöhnlich ausfallen, sei nur der Sache geschuldet. Es sei „dringlich erforderlich, alle Quellen auszuschöpfen“.

Gesucht werden in erster Linie Gelder, die während und nach der Wende wahlweise von der Staatssicherheit, der SED oder in deren Auftrag ins Ausland verschoben wurden. Sollten auf dem Wege der Belohnung auch noch Millionen aus dem Schattenreich des DDR- Devisenbeschaffer Schalk-Golodkowski auftauchen – der unabhängigen Kommission und der Treuhandanstalt ist dies nur recht. Die vermuteten Außenstände könnten zwar nicht beziffert werden, aber, so Christian Hammerstein: „Wir rechnen schon noch mit Hunderten von Millionen.“

Gerechnet wird mit vielen Hinweisen in der nächsten Zeit. Für die verantwortlichen Schieber sollen sich diese sich aber nicht rechnen. Zielgruppe der Kampagne sind die „Mitwisser“, nicht die Täter. Sollte am Ende Schalck- Golodkowski selber unbekanntes Auslandsvermögen auftreiben, vielleicht sogar das Geheimnis des sagenumwobenen Stasi-Goldschatzes lüften, er ginge leer aus. Denn: „Eine Belohnung erhält nicht, wer als Täter, Mittäter, oder Anstifter an einer Straftat in bezug auf den Vermögenswert beteiligt war.“ Wg

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