: Parteienstreit um mögliche Haftentlassungen
■ CSU schließt Abbau des Sicherheitsapparates aus/ SPD warnt vor „Verhandlungen“ des Staates mit der RAF
Berlin (ap/dpa) — Der Streit zwischen den Koalitionspartnern CSU und FDP über die Konsequenzen aus dem Brief der Rote Armee Fraktion (RAF), in dem sie einen vorläufigen Gewaltverzicht ankündigt, hat sich verschärft. Bundesjustizminister Klaus Kinkel stieß mit seiner Anregung, den Sicherheitsapparat abzubauen, auf scharfe Kritik bei den CSU-Politikern Erwin Huber und Wolfgang Bötsch. Mit der Äußerung, ein Abbau des Sicherheitsapparates sei denkbar, „geht der Bundesjustizminister nun wirklich zu weit“, erklärte der CSU-Landesgruppenvorsitzende Bötsch in Bonn. Es gebe keinen Anlaß, bei den Sicherheitsanstrengungen nachzulassen, das Gegenteil sei vielmehr richtig. „Nur ein wehrhafter Staat, und dafür sind entsprechende Gesetze und Maßnahmen notwendig, kann die Gefahren der nach wie vor vorhandenen terroristischen Bedrohung abwenden.“
CSU-Generalsekretär Huber kündigte an, Kinkel müsse mit härtestem Widerstand der CSU rechnen, falls er die Koalition „auf einen Kurs des Nachgebens und der Sonderbehandlung für Terroristen“ bringen wolle. Wenn es der RAF wirklich um eine glaubwürdige Abkehr vom Terrorismus ginge, müßten sich die Mörder von Rohwedder und Herrhausen stellen. Der innenpolitische Sprecher der SPD, Wilfried Penner, erklärte, Kinkel tue gut daran, „auch nur den bösen Schein zu meiden“, daß der Staat mit einer verbrecherischen Gruppe handelseinig werde.
Die Anwältin der seit fast 20 Jahren inhaftierten Irmgard Möller, Anke Brenneke-Eggers, erklärte, ihre Mandantin habe „im Namen aller RAF-Gefangenen“ den angekündigten Verzicht auf Mordanschläge begrüßt. Sie wies darauf hin, daß die zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Möller (44) ihr Verfahren zur vorzeitigen Haftentlassung nur betreiben werde, wenn vorher die seit 17 Jahren bzw. 15 Jahren inhaftierten Bernhard Rössner (46) und Günter Sonnenberg (37) freigelassen würden. Rössner soll mittlerweile zusammen mit seiner Mutter ein Gnadengesuch eingereicht haben.
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