verfassungsklage : Parteiengeplänkel schadet nur
Der FDP-Haushaltsexperte im Abgeordnetenhaus, Martin Matz, rät seiner Fraktion, von einer erneuten Verfassungsklage gegen den Landeshaushalt abzusehen. Das ist erstens vernünftig und zweitens wichtiger, als es auf den ersten Blick – ein Oppositionspolitiker ergreift einmal das Wort – scheint.
KOMMENTAR VON RICHARD ROTHER
Denn hierbei könnte die Opposition von CDU, FDP und Grünen tatsächlich etwas aus- beziehungsweise in diesem Fall Schaden anrichten. Stimmt nur ein Viertel der Abgeordneten der Klage zu, müsste sich nämlich der Landesverfassungsgerichtshof erneut mit dem Haushalt beschäftigen, nachdem er im vergangenen Jahr schon den Doppelhaushalt 2002/2003 für nichtig erklärte. Was aber wäre damit gewonnen, stellte das Gericht nun erneut einen verfassungswidrigen Haushalt fest?
Die Antwort ist: gar nichts. Im Gegenteil. Ein neues, negatives Urteil vermindert die Chancen Berlins, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Hilfen des Bundes und der anderen Länder einzuklagen. Diese Klage – es geht immerhin um 35 Milliarden Euro für den Schuldenabbau – hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn Berlin darlegen kann, sich selbst ausreichend um einen ausgeglichenen Haushalt zu bemühen. Dies würde eine erneute Klage konterkarieren – zum Schaden der wirtschaftsschwachen Stadt, die ohne Entschuldungshilfen von außen nicht sanierungsfähig ist.
Zudem würde eine erneute Verfassungsklage vor allem Ausgabenbereiche unter Druck setzen, die viele Berliner erhalten wollen: zum Beispiel die Kita-Ausstattung, die Ausgaben für Hochschulen und Kultur, manche Sozialleistung.
Martin Matz hat das erkannt. Und rät deshalb, in diesem Fall auf parteipolitisches Geplänkel zu verzichten. Bleibt zu hoffen, dass diese Einsicht auch anderen Oppositionspolitikern kommt. Vor allem bei der CDU.