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Parkraumkontrolle weiter vor Gericht

Der Rechtsstreit um die Zulässigkeit der Parkraumbewirtschaftung geht vor das Kammergericht. Der Senat kündigte nun Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts an, wonach Angestellte von Firmen der privaten Parkraumbewirtschaftung Ordnungswidrigkeiten nicht anzeigen dürfen. Der Entscheidung des Amtsgerichts kommt grundsätzliche Bedeutung für die Parkraumbewirtschaftung zu. Richter Wortmann betonte, daß die Ermächtigung der Senatsverkehrsverwaltung, wonach Angestellte der Arbeitsgemeinschaft „Besser parken in Berlin“ Anzeigen für Bußgeldbescheide erstatten dürfen, rechtswidrig sei. Der Senat habe die Erlaubnis in Kenntnis der Rechtswidrigkeit des Konzepts erteilt. Demgegenüber betonte Verkehrssenator Klemann, dieses Urteil stelle „keinesfalls eine Absage an die Parkraumbewirtschaftung“ dar. Das Konzept habe sich bewährt, und es könne jetzt „nur darum gehen, wie man die Überwachung anders organisiert“.ADN

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