: Paragraph 218
Anträge zur Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen können jetzt bei einer zentralen Verwaltungsstelle im Hamburger Senatsamt für die Gleichstellung gestellt werden. Nach der bisherigen §218-Regelung mußten Frauen, deren Verdienst unter 1450 Mark im Monat liegt, während der normalen Sprechzeiten einen Antrag bei ihrem Sozialamt stellen. „Die neue Regelung ist ein Beitrag zur Wahrung der Würde der Frauen“, lobt die SPD-Fraktion Altona, die im Mai 1994 einen entsprechenden Bezirksversammlungsbeschluß gefaßt hatte.
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