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Paragraph 175 weg - Diskriminierung geht weiter -betr.: Abschaffung des "Schwulenparagraphen"

Betr: Abschaffung des „Schwulenparagraphen“

Es ist geschafft, nach jahrzentelangem Kampf ist der Paragraph 175 StGb, der den Sex zwischen volljährigen und nicht volljährigen Männern unter Strafe stellte, endlich gekippt. Strafrechtlich gibt es somit keine Diskriminierung von Homosexuellen mehr. Auch im Bremischen Beamtenrecht darf die „sexuelle Identität“ kein Kriterium bei der Einstellung oder Berufung sein. Trotz dieser und der nun durch die Neuschaffung des §182 StGb geschaffenen Gleichheit zwischen Menschen gleich welcher sexuellen Orientierung: Die Vorurteile leben weiter!

Wie wäre es sonst zu erklären, daß schwule und lesbische Menschen nicht heiraten dürfen, daß ihnen somit neben den finanziellen Vorteilen (Ehegatten-Splitting, Witwen- bzw. Witwer-Rente) auch wichtige Rechte (Recht auf ärtzliche Information bei Krankheit oder Unfall des Partners, Recht auf Adoption von Kindern) verwehrt werden. Und im Alltag werden weiterhin Schwule belächelt, gedemütigt oder gar zusammengeschlagen. Es ist noch ein langer Weg, bis wir sagen können, in einer toleranten Gesellschaft zu leben, in der Minderheiten keine Randgruppen mehr sind.

Stefan Grimm, Michael der Kinderen, Rat&Tat-Zentrum für Homosexuelle

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