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Paragraph 11

Paragraph 11 im Musterarbeitsvertrag des DFB zwischen Profifußballer und Klub sagt:

„...Werden diese Bestimmungen nach Abschluß dieses Vertrages dahingehend geändert, daß die bisherige Transferentschädigungsregel (§ 29 ff LSt) teilweise oder ganz entfällt, so verpflichtet sich der Spieler, den Vertrag unter den seitherigen Bedingungen um ein Jahr fortzusetzen, falls der Verein es wünscht.“

Das passierte: Borussia Dortmund will seinen Angestellten Stefan Klos dazu zwingen, ein weiteres Jahr zu bleiben, obwohl sein Vertrag ausläuft – und vermeiden, daß er ohne Ablösesumme wechselt. Der Klub „zog“ Paragraph 11 und verhinderte so, daß Klos auf der Transferliste erschien. Das ist Voraussetzung für einen Wechsel.

Klos hat nun vor dem Dortmunder Arbeitsgericht Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, um auf die Liste zu kommen.

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