OLG ZU BARGELDABHEBUNG MIT KREDITKARTEN : PIN-System ist „ausreichend sicher“
FRANKFURT/MAIN | Das PIN-System für Bargeldabhebungen mit Kreditkarten ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG) ausreichend sicher. Damit wurde eine Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW abgelehnt, die einen weitergehenden Schutz der Bankkunden durchsetzen wollte. Die Kartenherausgeber müssen weiterhin nicht für Abhebungen mit Geheimzahl bei Kreditkarten haften, die den Inhabern verloren gegangen oder gestohlen worden sind. Bei Abhebungen mit der verschwundenen Originalkarte und der richtigen Geheimzahl wird den Besitzern weiterhin entweder versuchter Betrug oder fahrlässiger Umgang mit der PIN unterstellt. Die Verbraucherzentrale hatte hingegen argumentiert, dass es nicht ausreichend sicher sei. Ihr lägen zahlreiche eidesstattliche Versicherungen honoriger Bankkunden vor, dass diese ihre Geheimzahlen nirgendwo notiert hätten. Trotzdem sei abgehoben worden. (dpa)