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Ozon-Regelung

Mangels einer bundesweiten Sommer-Ozonverordnung erlassen die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine eigene Ozon-Regelung. Danach sollen bei Werten von über 180 Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Luft Tempolimits für alle Fahrzeuge auf Autobahnen und Landstraßen verhängt werden. Bei Werten über 240 Mikrogramm wird es in Ballungsräumen mit mehr als 50.000 Einwohnern Verkehrsverbote für alle schadstoffreichen Fahrzeuge geben.

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