: Osttarife sind legal
■ Bundesarbeitsgericht: Berlin ist bei Besoldung noch keine Einheit
Für Angestellte des öffentlichen Dienstes in Ostberlin gilt auch dann der Osttarif, wenn ihre Behörde für ganz Berlin zuständig ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Berlin sei für die Besoldung im öffentlichen Dienst noch nicht als Einheit anzusehen, hieß es in der Entscheidung.
Den Prozeß hatte ein Angestellter aus Ostberlin angestrengt, der als Krankheitsvertreter einige Zeit für seine Behörde nach Westberlin wechselte. Damals verweigerte ihm die Senatsverwaltung die höheren Bezüge nach dem Westtarifvertrag und gewährte ihm nur eine Gehaltszulage für die höherwertige Tätigkeit. Der Berliner bekam vom Landesarbeitsgericht das höhere Westgehalt zugesprochen – und zwar auch für die Zeit nach seiner Vertretung, in der er wieder in Ostberlin arbeitete.
Das Bundesarbeitsgericht korrigierte nun das Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts. Von dem Zeitpunkt an, an dem der Angestellte nach Ostberlin zurückkehrte, könne er keine Bezahlung mehr nach dem Westtarifvertrag fordern, obwohl die in Ostberlin ansässige Behörde für ganz Berlin zuständig sei. Begründet hat das oberste Arbeitsgericht seine Entscheidung mit dem Osttarifvertrag. Der Osttarif gelte für alle Angestellten bei einer Bundesbehörde, die ihren Sitz in den ostdeutschen Bundesländern habe.
(Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 6 AZR 151/95) AP
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