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Osten schenkt Westen 200 ABM-Millionen

■ ABM-Gelder konnten von den Arbeitsämtern nicht abgerufen werden

Berlin (taz) – Die alten Bundesländer bekommen noch in diesem Jahr 200 Millionen Mark für ABM-Stellen vom Osten geschenkt. Grund für die ungewöhnliche Transaktion: Das Geld konnte in den neuen Bundesländern nicht ausgegeben werden, da die Vergabebedingungen zu ungünstig sind.

Bei der Sozial- und Arbeitsministerkonferenz in Würzburg haben die neuen Bundesländer dem ungewöhnlichen Transfer zugestimmt. Andernfalls wäre das Geld am Ende dieses Jahres dem Bundesfinanzminister zugefallen. Der Transfer zeige „unsere Bereitschaft zum Konsens zwischen Ost und West“, betonte Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Kajo Schommer (CDU).

Der edlen Haltung aber liegen handfeste Probleme zugrunde. Die ABM-Mittel gehören zu dem zwei Milliarden Mark starken Stabilisierungsprogramm für ABM, das im Frühjahr aufgelegt wurde. 1,76 Milliarden waren für den Osten, nur 240 Millionen Mark für den Westen gedacht. Das Besondere an diesem Programm: Die Vergabebedingungen waren strenger als bei den herkömmlichen ABM.

Die Arbeitsämter gewähren nur noch Lohnkostenzuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent. Für Sachkosten wie Miete, EDV oder Werkzeuge gibt es gar keine Unterstützung mehr. Außerdem dürfen die ABM-Gehälter nicht mehr als 2.500 Mark im Monat betragen.

„Diese Begrenzung kann bei Schlüsselqualifikationen eine Rolle spielen“, erklärt Wilhelm Adamy, Sozialexperte beim DGB. Auch die fehlenden Miet- und Investitionszuschüsse waren Gründe, warum die Projektanträge bei den Ost-Arbeitsämtern „nur schleppend eingingen“, so ein Sprecher der Bundesanstalt für Arbeit (BA). In Sachsen, Sachsen- Anhalt, Thüringen und Brandenburg blieben Millionen der ABM- Gelder liegen. Für das Geld können jetzt in den alten Bundesländern 6.600 ABM-Stellen zusätzlich eingerichtet werden.

Nicht nur die Mittel aus dem ABM-Stabilisierungsprogramm werden in den neuen Bundesländern zögerlich abgerufen. Wie berichtet, werden auch die Gelder für ABM-Stellen nach dem neuen Paragraphen 249 h nicht ausgeschöpft. Bei diesen sogenannten Sonder-ABM zahlen die Arbeitsämter noch weniger, nämlich nur noch 15.000 Mark Lohnkostenzuschuß pro ABM-Stelle im Jahr. Für den Rest und die Sachkosten müssen andere Finanzierungspartner gefunden werden. Die Länder, aber auch die Treuhand zögern mit der Unterstützung. Von den für dieses Jahr geplanten 70.000 dieser Sonder-ABM sind bisher erst 40.000 Stellen eingerichtet. BD

Siehe auch Kommentar Seite 10

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