: Opferschutz gestärkt
Opfer von Gewaltverbrechen erhalten in Zukunft mehr Rechte. Erleichterungen im Strafverfahren beschlossen
BERLIN ap ■ Opfer von Gewaltverbrechen sollen mehr Rechte erhalten und vor traumatischen Erlebnissen vor Gericht bewahrt werden. Das Kabinett beschloss gestern ein Opferrechtsreformgesetz, das zahlreiche Erleichterungen vorsieht. So soll es künftig möglich sein, den Geschädigten mehrfache Vernehmungen zu ersparen, was besonders für Opfer eines Sexualverbrechens eine Erleichterung darstellt. Auch die Möglichkeit der Vernehmung per Videoaufzeichnung soll erweitert werden, um den Opfern eine Begegnung mit dem Angeklagten zu ersparen. Weiter sollen die Strafgerichte in die Lage versetzt werden, Schadenersatz und Schmerzensgeld für das Opfer im Strafverfahren zu verhandeln anstatt in einer zweiten, zivilrechtlichen Klage.