: Omas kriegen Babygeld
Mütter der Jahrgänge 1917 bis 1920 können noch bis zum 27. April „Babygeld“ beantragen. Sie erhalten ab Oktober dann für jedes lebend geborene Kind eine Kindererziehungsleistung von 29,80 Mark monatlich. Sozialsenatorin Stahmer wies darauf hin, daß die „Babygeld-Leistung“ nicht auf Sozialhilfe oder Wohngeld angerechnet werden darf. Sie muß ausgezahlt werden, und zwar auch den Frauen, die in Heimen wohnen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen