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Omas kriegen Babygeld

Mütter der Jahrgänge 1917 bis 1920 können noch bis zum 27. April „Babygeld“ beantragen. Sie erhalten ab Oktober dann für jedes lebend geborene Kind eine Kindererziehungsleistung von 29,80 Mark monatlich. Sozialsenatorin Stahmer wies darauf hin, daß die „Babygeld-Leistung“ nicht auf Sozialhilfe oder Wohngeld angerechnet werden darf. Sie muß ausgezahlt werden, und zwar auch den Frauen, die in Heimen wohnen.

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