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Archiv-Artikel

Oliver Reck muss kräftig blechen

Bremen taz ■ Werder Bremens Ex-Torhüter Oliver Reck hat auf den letzten Drücker seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bremen zurückgezogen – andernfalls hätte er gestern als Angeklagter vor Gericht erscheinen müssen. Wegen uneidlicher Falschaussage muss Reck jetzt 150 Tagessätze in Höhe von 200 Euro berappen, ingesamt 30.000 Euro. Der 39-Jährige hatte im Dezember 2002 als Zeuge in einer Hauptverhandlung vor dem Bremer Landgericht laut Anklage der Staatsanwaltschaft „bewusst wahrheitswidrig ausgesagt“ – kurz darauf hat Reck in einer erneuten Vernehmung die Falschaussage eingeräumt.