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Ohrfeige für Behörde

■ Verwaltungsgericht: Bauwagen dürfen auch weiterhin in Bremen stehen

Bremen darf nicht generell eine bauwagenfreie Zone werden. Das Verwaltungsgericht hat gestern die „aufschiebende Wirkung des Widerspruchs“ bestätigt, den zwei Bauwagenbewohner gegen die Verfügung der Innenbehörde eingelegt hatten. Darin war den Bauwäglern verboten worden, sich auf öffentlichen Grundstücken in Bremen niederzulassen. Täten sie das doch, würden ihre Wagen beschlagnahmt. Damit haben die Bauwagenbewohner, die seit Anfang April auf der Suche nach einem Domizil durch die Stadt ziehen, eine ersten Erfolg errungen. Die Erfolgsaussichten in der Hauptverhandlung dürften damit erheblich gestiegen sein.

Nun kann ein Katz- und Maus-Spiel beginnen. Denn die Räumung von einzelnen Standorten könne auch nach der Gerichtsentscheidung erfolgen, jedoch müsse diese Räumung jeweils im Einzelfall entschieden werden, erläutert die Anwältin der Bauwägler, Marion Küstner. Nach dem Wohnwagengesetz dürften sie an jedem neuen Platz 24 Stunden bleiben.

Die Bauwagenleute kündigten gestern abend an, auf jeden Fall den Parkplatz am Weserstadion zu verlassen, wo sie die vergangenen Tage verbracht hatten. Wohin sie ziehen wollten, war noch unklar. Doch die zehn Rollheimer sind es allmählich leid: 1000 Mark hätten sie allein in der letzten Woche für Benzin und Handy ausgegeben.

Für Anwältin Küstner ist nun klar: Durch die Entscheidung der Verwaltungsrichter erhöht sich der Druck auf die Stadt, eine politische Lösung für die Bauwägler zu finden. Unterdessen sind die Rollheimer dabei, private Grundstücke als Standplatz für ihre kleine Wagenburg zu suchen. jof

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