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Ohne Radar im Röhricht

■ Das Tempolimit auf Havel, Wannsee und Tegeler See hat sich bisher bewährt / Ausnahme: Die Waterbikers

Auf im Röhricht versteckte Radarfallen hat die Wasserschutzpolizei verzichtet. Trotzdem hat sich das gestaffelte Tempolimit bewährt, das heute vor einem Jahr auf Havel, Wannsee und Tegeler See in Kraft trat. In einer hundert Meter breiten Uferzone müssen private Sportboote seit dem 12.August 1988 ihre Geschwindigkeit auf 7,5 Stundenkilometer drosseln. Für Frachtschiffe wurde das Tempo generell auf zwölf Stundenkilometer gesenkt. In den ersten Monaten hatte sich die Wasserschutzpolizei auf Aufklärungsarbeit beschränkt. Erst seit Anfang dieses Jahres kontrolliert sie die Einhaltung des Limits. „Wider Erwarten“, so Hauptkommissar Lux, mußte sie „erfreulich wenig Verstöße registrieren, die zur Anzeige kommen“. Auch der Biologe und Wasserexperte Manfred Krauß findet es „auffällig, daß sich viele an das Limit halten“.

Der ehemalige Umweltsenator Starnick (FDP) wollte mit der Neuregelung vor allem das Röhricht schützen, dem der Wellenschlag der Boote arg zugesetzt hatte. Krauß, dem ein einheitliches, niedriges Limit immer noch lieber wäre, gibt zu: „Das hat für die Natur eine Entlastung gebracht.“ Auch die Senatsverkehrsverwaltung, die lange hinhaltenden Widerstand gegen die Regelung geleistet hatte, räumt ein, das Limit habe sich „bewährt“. Abteilungsleiter Harthun: „Die Disziplin ist auf dem Wasser größer als auf der Straße.“ Dabei verzichtet die Wasserschutzpolizei bewußt auf systematische Kontrollen. Hauptkommissar Lux verweist auf die Probleme der 100-Meter-Grenze: „Wie schätze ich die auf dem Wasser ein?“ fragt der Polizist. Man sei bei den Kontrollen deshalb nicht „kleinlich“.

Eine Ausnahme machen die Fahrer sogenannter „waterbikes“ (siehe nebenstehende Artikel). Sie können das 7,5 -Kilometer-Limit überhaupt nicht einhalten, würden bei diesem Schneckentempo ins Wackeln kommen. Sie sind, sagt Lux, „bei denen gut vertreten, die auffällig sind“. Aber auch hier scheut sich die Polizei, ernsthaft einzugreifen: Würde sie von den „waterbikes“ konsequent verlangen, das Limit zu beachten, käme das einem Verbot dieser Geräte gleich. Dies zu erlassen, sei die Aufgabe des Verkehrssenators, meint Lux.

hmt

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