Kommentar: Ohne Einsicht
■ Datenschutz bleibt geheim – vgl. S.18
Gut zehn Jahre ist es her, daß das Bundesverfassungsgericht das Volkszählungsgesetz gekippt und in seiner Begründung die „informationelle Selbstbestimmung“ erfunden hat. Doch während der umständliche Begriff inzwischen groß Karriere gemacht hat, ging es mit der Sache immer weiter abwärts. So mußte Bremens Datenschutzbeauftragter Stefan Walz bei der Vorstellung seines jüngsten Berichts das Jahr 1993 als „Unglücksjahr für den Datenschutz“ bezeichnen. Fast 50 Mitteilungspflichten und Direktabruf-Verfahren zur intensiveren bürokratischen Überwachung von AusländerInnen, SozialhilfeempfängerInnen, AsylbewerberInnen, LandwirtInnen usw. waren im vergangenen Jahr neu eingeführt worden.
Was der Senat jetzt an Verbesserungen des Bremischen Datenschutzgesetzes vorgeschlagen hat, ist im Vergleich damit kaum mehr als ein bißchen Kosmetik. Daß BürgerInnen jetzt auch dann Schadensersatz geltend machen können, wenn ihre Daten ohne erwiesenen Vorsatz oder Fahrlässigkeit eines einzelnen Beamten veruntreut wurden, klingt zwar ganz nett, wird in der Praxis aber kaum Bedeutung haben. Denn in aller Regel weiß der Betroffene ja überhaupt nicht, wo er überall abgespeichert wird. Und dieses Prinzip preußischer Geheimnistuerei will auch das neue Bremer Gesetz nicht antasten: Ein Recht auf Einsicht in unsere eigenen Akten sollen wir auch künftig nicht bekommen. Dirk Asendorpf
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