: Ökosteuer vor Gericht
KARLSRUHE dpa ■ Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute, ob die Ökosteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Mehrere Kühlhaus-Unternehmen und Spediteure waren gegen die vor fünf Jahren eingeführte Steuer nach Karlsruhe gezogen. In der mündlichen Verhandlung am 2. Dezember hatten sie massive Wettbewerbsnachteile wegen höherer Strom- und Spritkosten geltend gemacht. Die Bundesregierung dagegen verteidigte die Steuer als ökologisch wie auch arbeitsmarktpolitisch sinnvoll, weil sie zur Entlastung der Rentenversicherung beitrage. Die fünf Spediteure, die gegen die seit 1999 schrittweise erhöhte Mineralölsteuer geklagt hatten, sehen sich im Wettbewerb mit der ausländischen Konkurrenz erheblich benachteiligt. Die beiden klagenden gewerblichen Kühlhaus-Unternehmen wenden sich gegen die einseitige Begünstigung des produzierenden Gewerbes durch einen ermäßigten Satz bei der Stromsteuer. Dies habe die gewerblichen Kühlhäuser in eine dauerhaft existenzbedrohende Situation gebracht.