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Öffentliche Aufgabe

■ Altenwerder: Stadt verzichtete auf ihr Vorkaufsrecht / HHLA neue Eigentümerin?

Verschleierungspolitik läßt grüßen: Noch vor einer Woche schwor die Wirtschaftsbehörde auf Nachfrage der taz Stein und Bein, die Stadt – und nicht etwa ein privates Unternehmen – habe Anfang des Jahres die Grundstücke von vier Grundeigentümern in Altenwerder gekauft. Am Mittwoch nun korrigierte Sprecher Wolfgang Becker die Fehl-Auskunft: „Nicht die Stadt hat die Flächen erworben, sondern ein anderer Käufer.“

Gerüchten zufolge handelt es sich um die Hamburger Hafen- und Lagerhaus-Aktiengesellschaft (HHLA): HHLA-Chef Peter Dietrich jedenfalls führte die Verhandlungen mit den Grundeigentümern, berichtet Herbert Nix vom „Förderkreis Rettet die Elbe“. Für eine Stellungnahme war Dietrich bis Redaktionsschluß nicht zu erreichen. Überrascht gab sich HHLA-Sprecher Gerhard Angerer: „Das halte ich für abwegig. Es ist doch völlig offen, wer in Altenwerder den Betrieb machen soll. Warum sollten wir da Grundstücke kaufen?“

Unstrittig ist nur, daß die Stadt auf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht im Hafengebiet verzichtete. „Mit dem Käufer wurde sichergestellt, daß der Flächenerwerb nicht der Hafenerweiterung entgegensteht“, windet sich Becker. Doch der Verstoß gegen das Hafenentwicklungsgesetz ist eindeutig: „Die Hafenentwicklung obliegt als öffentliche Aufgabe der Freien und Hansestadt Hamburg. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll sie das Eigentum an den Grundstücken des Hafengebiets erwerben“, heißt es dort. Die Glaubwürdigkeit der Wirtschaftsbehörde brök- kelt: Wie das angeblich öffentliche Interesse der Hafenerweiterung jetzt noch begründen? Wie den Vorwurf widerlegen, daß durch die Verkaufs-Zustimmung an einen Privaten die Wettbewerbsbedingungen für Hafen-Investoren verzerrt wurden?

Offenkundig ist die Strategie der zahlungsunfähigen Stadt: Weil sie kein Finanzierungskonzept vorlegen kann, sollen Privat-Unternehmen erst den Flächenerwerb und später wohl auch die millionenschwere Infrastruktur und Boden-entseuchung bezahlen. Das aber verstößt gegen geltendes EU-Recht.

Heike Haarhoff

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