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Öffentlich geschummelt

■ Geldstrafe für „Hütchenspiel“, bei dem „naive Gemüter“ auf der Straße behumpst worden waren / Gemeinschaftlicher Betrug

Im Zusammenhang mit dem sogenannten Hütchenspiel verurteilte ein Moabiter Jugendschöffengericht zwei Männer im Alter von 22 Jahren wegen gemeinschaftlichen versuchten Betruges zu jeweils 310 Mark Geldstrafe. Ein 18jähriger erhielt 16 Tage Jugendarrest. In der Urteilsbegründung sprach der Vorsitzende Richter von einem betrügerischen Spiel, bei dem naiveren Gemütern das Geld aus der Tasche gelockt werden solle. Mit dem Hütchenspiel, bei dem in einem anderen Fall ein Passant 1.600 Mark verloren haben soll, hatte sich wegen der Vielzahl der Vorfälle eine Sondergruppe der Kriminalpolizei befaßt.

Bei dem Spiel werden Passanten aufgefordert, gegen Einsatz von Geld, hier jeweils 50 Mark, zu erraten, unter welcher von drei Streichholzschachteln sich eine Stanniolkugel befindet. Die Schachteln werden zuvor von dem „Spielführer“, der Urteilsbegründung nach von einem der beiden Männer, mehrfach hin- und hergeschoben. Die beiden Mitangeklagten waren laut Urteil als „Anreißer“ tätig.

Die Angeklagten hatten die Vorwürfe bestritten. Der als „Spielführer“ bezeichnete Student gab an, die Mitangeklagten nicht einmal zu kennen. Er bestritt den Vorwurf, daß er die Stanniolkugel aus der Streichholzschachtel habe verschwinden lassen, so daß für die Passanten keinerlei Gewinnchance bestanden habe. Das Gericht folgte demgegenüber einem Polizeizeugen, der diesen Vorgang beobachtet und auch gesehen habe, daß die drei Angeklagten gemeinsame Sache gemacht hätten.

dpa

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