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Ochsenwerder

Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Elbdeiches an einem 800 Meter langen Teilstück in Ochsenwerder war laut Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG) offenbar rechtswidrig. An der Rechtmäßigkeit des Verfahrens bestünden „erhebliche Zweifel“, heißt es in einer gestern veröffentlichten Entscheidung des OVG. Nun kann mit dem Deichausbau erst begonnen werden, wenn über die Klage von Grundstückseigentümern gegen den Ausbau entschieden ist. Der war wegen heftiger Proteste im Januar vorläufig gestoppt worden. Fraglich findet das OVG, ob der Planfeststellungsbeschluß Enteignungen rechtfertige, wenn der Hochwasserschutz die Deichverlegung nicht erfordere.

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