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Obergrenze für Abtreibungskosten

Eine Abtreibung darf nach Angaben der Ärztekammer bei einer ärztlichen Privatrechnung nicht mehr als 450 Mark für den Frauenarzt plus der Narkose kosten. Bei einer Abrechnung gegenüber dem Sozialamt dürften maximal 448 Mark in Rechnung gestellt werden, teilte die Kammer mit. Eine höhere Kostenrechnung erachte die Ärztekammer als unlauter.

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