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OVG: AKW-Gutachten war parteilich

■ PreAG muß Sicherheitsprüfung im AKW-Stade nicht zahlen

Niedersachsens Umweltministerin Monika Griefahn bleibt auf rund 2,5 Millionen Mark Kosten für ein Sicherheitsgutachten zum AKW-Stade sitzen. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg kann das Umweltministerium die Kosten für das Gutachten nicht der Betreiberfirma PreussenElektra aufbürden. Für die 1990 vom Ministerium beauftragten Gutachter der „Gruppe Ökologie“ (Hannover) besteht nach Ansicht des OVG „Grund zur Besorgnis der Befangenheit“, weil sie bereits drei Jahres zuvor ein kritisches Gutachten im Auftrag der Grünen erstellt hatten. Eine Revision ließ das Oberverwaltungsgericht nicht zu.

Schon 1987 hatte die „Gruppe Ökologie“ kritisiert, daß der Reaktordruckbehälter des AKW Stade schwere Mängel aufweise, die zu einer akuten Gefährdung führen könnten. Mit derselben Fragestellung zur Sicherheit des Reaktordruckbehälters befaßten sich in den vergangenen drei Jahren rund 20 Experten des Instituts. Sie kamen im Frühjahr 1994 zu dem Ergebnis, daß noch weiterer Forschungsbedarf bestehe, um die Sicherheit wirklich bestätigen zu können.

Das älteste niedersächsische AKW war ins Gerede gekommen, weil Schweißnähte des Reaktordruckbehälters versprödeten waren. dpa

Das Umweltministerium hatte in der Vergangenheit eine Reihe von ergänzenden Genehmigungen erteilt, den Reaktor jedoch auch mehrmals vorübergehend abschalten lassen.

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