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Archiv-Artikel

ORGANHANDEL Strafen für Vermittler und Chirurgen

WIEN | Eine erste umfassende Konvention des Europarats über den Kampf gegen den Organhandel könnte schon 2014 in Kraft treten. Der ständige Ausschuss der parlamentarischen Versammlung soll den Entwurf der Konvention am Freitag in Wien verabschieden. Die wichtigsten Bestimmungen darin: Es wird unter Strafe gestellt, menschliche Organe unter Zwang oder gegen Geld zu entnehmen und damit illegalen Handel zu treiben. Auch illegale Implantationen bei zahlungskräftigen Patienten sollen bestraft werden. Alle Länder können der Konvention beitreten. Das Ministerkomitee der Staatenorganisation mit 47 Mitgliedsländern soll in einem letzten Schritt die Konvention noch in diesem Jahr verabschieden. Sie tritt in Kraft, sobald fünf Länder sie ratifiziert haben, von denen drei Europaratsmitglieder sein müssen. Klar ist in dem Text, dass in erster Linie Organhändler und Chirurgen, die sich an diesen illegalen Praktiken beteiligen, bestraft werden sollen. Den Regierungen wird allerdings überlassen, wie sie mit Menschen umgehen, die aus bitterer Not ihre Organe gegen Geld entnehmen lassen. Gleiches gilt für diejenigen, die sich Organe „kaufen“. (dpa)