: OLG Karlsruhe verbietet McChinese
Karlsruhe (dpa/vwd) — Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat einer Kette chinesischer Schnellrestaurants wegen Verwechslungsgefahr die Benutzung des Namens „McChinese“ untersagt. Damit konnte sich die weltweit tätige Unternehmensgruppe McDonald's mit ihrer Unterlassungsklage in zweiter Instanz durchsetzen.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts wird durch die Bezeichnung McChinese der Eindruck erweckt, als ob es sich um einen auf chinesische Küche spezialisierten Ableger des Fast-Food-Unternehmens handelt. Es habe auch eine Rolle gespielt, so das Gericht, daß die Beklagten nicht hätten erklären können, welchen anderen Sinn als eine Bezugnahme auf McDonald's die Vorsilbe „Mc“ in „McChinese“ hätte haben sollen. (Aktenzeichen: 6 U 190/90 vom 12. Februar 1992)
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