in kürze SANKTIONEN BEI ALG II : Nur per Gesetz
Die lokalen Arbeitsagenturen dürfen die Pflichten von Hartz-IV-Empfängern nicht einseitig festlegen und dann bei Verstößen die Leistung kürzen. Dies geht aus einem gestern veröffentlichten Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt hervor. Für Leistungskürzungen sei eine gesetzliche Grundlage erforderlich. (ap)