: Nur noch das rechtlich Nötigste
Bremen taz ■ In Bremen müssen künftig alle Ausgaben ausdrücklich als rechtlich notwendig ausgewiesen werden. Das hat der Haushalts- und Finanzausschuss der Bürgerschaft am Freitag beschlossen. Das Verfahren gilt ab 2006 und betrifft neben den Kernhaushalten auch die so genannten Sondervermögen. Bremen setzt damit nach Angaben von Finanzstaatsrat Hans-Henning Lühr die Vorgaben der Verfassungsrechtsprechung um.