: Nur mit Antrag zum Kirchentag
Hannover (epd) - Asylbewerber, die am 22. Deutschen Evangelischen Kirchentag im Juni in Frankfurt/Main teilnehmen wollen, müssen bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Erlaubnis zum vorübergehenden Verlassen des Aufenthaltsbereiches stellen. Dies entschied der niedersächsische Innenminister auf die Bitte der Geschäftsstelle des Kirchentages in Fulda um eine pauschale Ausnahmegenehmigung für alle Asylbewerber. Einer generellen Erlaubnis kam der Innenminister nicht nach. Nur wenn eine „unbillige Härte“ für Asylbewerber vorläge, wenn sie Funktionen innerhalb des Kirchentages wahrnähmen oder „in einer das übliche Maß übersteigende Weise aktiv am Gemeindeleben“ teilnähmen, könne einem Antrag stattgegeben werden. Für Asylbewerber mit einer - wenn auch noch nicht rechtskräftigen - Anerkennung sei keine Genehmigung nötig.
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