■ Küchenabfälle: Nur in die Biotonne
Medebach (dpa) – Schwere Zeiten für diejenigen, die ihre Küchenabfälle selbst kompostieren. Das Berliner Bundesverwaltungsgericht stellte fest, daß laut dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz, das im Oktober in Kraft tritt, Speisereste „Abfall“ sind und „deshalb dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden“ müssen. Hintergrund war eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das einem Medebacher Bürger zugestanden hatte, seine Küchenabfälle selbst zu kompostieren. Danach waren bei der Stadt gut hundert Befreiungsanträge von der kostenpflichtigen Biotonne eingegangen.
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