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Nur eine Kröte geschluckt

■ Tarifvertrag zum Berlin-Umzug abgeschlossen

Der Tarifvertrag für den Bonn- Berlin-Umzug ist unter Dach und Fach. Danach soll der Umzug für die betroffenen 20.000 bis 27.000 Angestellten und Arbeiter in Bonn und Berlin sozialverträglich gestaltet und Nachteile weitgehend vermieden werden. Wesentliche Punkte sind der Ausschluß betriebsbedingter Kündigungen aufgrund des Umzugs, die Arbeitsplatzsicherung sowie die Vergütungs- und Lohnsicherung, falls kein gleichwertiger Arbeitsplatz angeboten werden kann, sagte die Gewerkschaft ÖTV.

Der Tarifvertrag gewährleiste die Gleichbehandlung der Angestellten und Arbeiter mit den Beamten und sichere die Funktionsfähgikeit der Verwaltung, sagte das Bundesinnenministerium.

Die im Vertrag festgelegte Arbeitsplatzsicherung sieht nach ÖTV-Angaben vor, daß Arbeitnehmern nach dem Umzug eine mindestens gleichwertige Beschäftigung angeboten werden muß. Für diejenigen, die am alten Ort bleiben, wurde ein gestuftes Verfahren zur Sicherung der Arbeitsplätze verabredet. Es soll unter anderem Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen einschließen. Daß Arbeitnehmern bei gleichem Einkommen auch geringerwertige Arbeitsplätze angeboten werden können, sei laut ÖTV „die einzige Kröte, die wir schlucken mußten“.

Verbesserungen hätten sich die Gewerkschaften bei der Abfindungsregelung gewünscht. Vereinbart wurde, ausscheidenden Arbeitnehmern je nach Alter und Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen 4 und 16 Monatsgehältern zu zahlen. dpa

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