in kürze KAISERSCHNITT-HINWEIS : Nur bei Risiko
Ein Arzt muss eine Schwangere nur dann über die Möglichkeit eines Kaiserschnitts aufklären, wenn sich vor der Geburt eindeutige Risiken zeigen, so das OLG Frankfurt. Bestehe kein solches Risiko, schulde er weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld, wenn es während der Geburt wider Erwarten zu Komplikationen komme. (dpa)